Eine neue Förderung für Landwirte ist ab 15.02.2023 möglich.

Ziel der Ausschreibung ist es, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger den dauerhaften Ausstieg aus fossiler Energie umzusetzen und damit die Versorgungssicherheit in der Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen. Das Programm ist modular aufgebaut, es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert.
Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:

* Modul A: „Einzelmaßnahme“, zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Beleuchtung. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die rasch und ohne Energieberatung umgesetzt werden können.

* Modul B „Gesamtenergiekonzept“ beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberater:innen erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.

* Modul C: „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“: Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.

* Modul D:„Notstrom“; z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden

Die Ausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ ist von 15.02.2023 bis 28.11.2025 (12:00 Uhr) geöffnet. Mit Ausnahme von Modul D muss die Antragstellung für alle Module vor der Umsetzung der Maßnahme eingebracht werden. Die Förderhöhe ist auf 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt.

Alle Informationen und Einreichung ab 15.02.2023 online
Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind ab 15.02.2023 unter lw.klimafonds.gv.at abrufbar. Dort finden Sie auch eine umfassende FAQ-Liste zum Förderprogramm und eine Liste der Energieberater:innen.

Siehe auch: https://www.klimafonds.gv.at/press/neue-foerderung-100-millionen-euro-fuer-energieautarke-bauernhoefe/

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